Allgemeine Geschäftsbedingungen
B2B · § 14 BGB · Stand 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmerinnen i. S. § 14 BGB (Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen, Selbständige). Verbraucher i. S. § 13 BGB sind nicht Zielgruppe. Vor Vertragsschluss bestätigt die Auftraggeberin per ausdrücklicher Erklärung (Checkbox + ggf. Gewerbeanmeldung-Upload) ihren Unternehmer-Status. Abweichende Bedingungen werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil. Ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht nicht.
§ 2 Vertragsschluss
Vertrag kommt zustande durch (1) elektronische Bewerbung der Auftraggeberin, (2) schriftliche Annahme durch LUXES und (3) Signatur eines individuellen Management-Vertrags (DocuSign QES). Vor Unterschrift erhält die Auftraggeberin eine Bedenkzeit von mindestens 7 Werktagen sowie den vollständigen Vertragsentwurf inklusive Anlagen.
§ 3 Leistungsumfang · Anti-Schein
LUXES erbringt Content-Strategie, Chat-Operations, Promotion-, Skalierungs- und Compliance-Dienstleistungen am Account der Auftraggeberin. Konkrete Leistungen ergeben sich aus der Anlage »Leistungskatalog«. LUXES erbringt keine persönlichen Dienste am Werk der Auftraggeberin: Content-Erstellung, Aufnahme sowie alle sexuellen Handlungen verbleiben ausschließlich bei der Auftraggeberin. LUXES hat keine Weisungsbefugnis über Person, Erscheinungsbild oder Auftrittsweise (Anti-Scheinselbständigkeit gem. § 7a SGB IV; BSG B 12 BA 7/23 R, 22.07.2025).
§ 4 Vergütung · Provisionskorridor
Die Vergütung erfolgt als prozentuale Provision auf die nach Abzug der plattformseitigen Gebühren tatsächlich ausgezahlten Netto-Einnahmen der Auftraggeberin. Korridor: 25 % (Standard) bis maximal 50 % (Full-Service mit dokumentiertem Mehrwert gem. Anlage »Leistungskatalog«). Die konkrete Höhe wird im Individualvertrag degressiv gestaffelt. Inkasso erfolgt im Forward-Modell: Plattform → Konto der Auftraggeberin → Provisionsüberweisung an LUXES binnen 7 Kalendertagen nach Abrechnung. Ein Direkt- oder Treuhand-Inkasso ist ausgeschlossen (DAC7/PStTG-Konformität, EuGH C-695/20 Fenix).
§ 5 Laufzeit · Kündigung · § 627 BGB
Initial-Phase 1–3 Monate (je nach Provisionshöhe, im Individualvertrag festgelegt). Danach ordentliche Kündigung mit 7–14 Tagen Frist zum Monatsende. § 627 BGB (Dienstvertrag höherer Art mit Vertrauenscharakter) bleibt beiden Parteien jederzeit erhalten und wird nicht ausgeschlossen — auch nicht durch nachträgliche Bestätigungen oder andere Vertragsteile (OLG Hamburg 7 W 110/24, 20.09.2024). § 626 BGB (außerordentliche Kündigung) unberührt. Bereits gezahlte Provisionen bleiben bei fristloser Kündigung wegen Pflichtverletzung LUXES erstattungsfrei (§ 628 I 2 BGB).
§ 6 Mitwirkungspflichten
Auftraggeberin sichert zu: Volljährigkeit (≥ 18), Inhaberin der beworbenen Accounts, eigene aktive Gewerbeanmeldung VOR Vertragsbeginn (Nachweis bei Bewerbung), parallele Eigenwerblichkeit / weitere Auftraggeber zur Dokumentation unternehmerischer Tätigkeit (§ 7 SGB IV), fristgerechte Content-Lieferung gemäß Redaktions-Plan, Einhaltung der Plattform-AGB (OnlyFans, Fansly etc.).
§ 7 Haftung
Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf Kardinalpflichten und typischerweise vorhersehbare Schäden. Haftung für Datenverlust beschränkt auf typische Wiederherstellungskosten. § 309 Nr. 7 BGB unberührt. LUXES unterhält eine Vermögensschaden- und Berufshaftpflichtversicherung mit Deckung ≥ 500.000 €.
§ 8 Vertraulichkeit · NDA
Beide Seiten verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Daten. Pflicht überdauert das Vertragsende um 3 Jahre.
§ 9 Bildrechte · Persönlichkeitsrecht
Bildnis-, Marken- und Persönlichkeitsrechte am Content verbleiben bei der Auftraggeberin (§ 22 KUG, Art. 85 DSGVO). LUXES erhält eine zweckgebundene, nicht-übertragbare Lizenz zur Promotion auf den vertraglich vereinbarten Plattformen während der Vertragslaufzeit. Nach Vertragsende: vollständige Bildnis-Löschung binnen 30 Tagen (OLG Hamburg 7 W 110/24, 20.09.2024). Widerruf der Einwilligung nach § 22 KUG nur bei wichtigem Grund (OLG Koblenz 4 U 238/23, 31.07.2024).
§ 10 Account-Hoheit · Plattform-Compliance
Sämtliche Social-Media- und OnlyFans-Accounts bleiben Eigentum der Auftraggeberin. LUXES erhält Zugriffsrechte zur operativen Betreuung, niemals dauerhafte Passwort-Hoheit (2FA verbleibt bei Auftraggeberin). Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweiligen Plattform-Terms. Pflicht-Impressum nach § 5 DDG + DSA-Kontaktstelle nach Art. 12 DSA sind im Creator-Profil sichtbar. Keine Vortäuschung persönlicher Anwesenheit, keine rein-englischsprachige DSE gegenüber DE-Subscribern (LG Hamburg 416 HKO 62/25, 28.05.2025 — Fanblast).
§ 11 Datenraum · Zugriffsregelung
Zugriff auf Plattform-Accounts erfolgt protokolliert (Login-Logs, Audit-Trail). Banking- und Auszahlungs-Daten bleiben ausschließlich bei der Auftraggeberin. Kein dauerhafter Passwort-Share (Anti-Schein-Indiz § 7 SGB IV).
§ 12 Schrift- und Textform
Schrift- und Erklärungsanforderungen werden auch durch Textform i. S. § 126b BGB (Email, DocuSign) erfüllt.
§ 13 Datenschutz · Joint Control
Soweit LUXES und Auftraggeberin gemeinsam über Zweck und Mittel der Subscriber-Daten-Verarbeitung entscheiden, gilt eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO (Anlage Joint-Control). Für rein technische Subdienste (Hosting, Mail, Backup) gilt Art. 28 DSGVO (AVV).
§ 14 Gerichtsstand · Streitschlichtung
Ausschließlicher Gerichtsstand bei B2B-Verträgen ist der Sitz von LUXES (§ 38 ZPO). LUXES kann wahlweise auch am Sitz der Auftraggeberin klagen. Sicherheitshinweis (auch wenn B2B): LUXES nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (§ 36 VSBG).
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung (BGH XII ZR 308/02).
§ 16 Anwendbares Recht
Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
ENTWURF v3 (24.05.2026) · Anwalt-Final-Review pending. Empfohlene Kanzleien: ITMediaLaw (Härtel), WBS.legal (Solmecke), Hortmann Law.